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Sie nehmen dich nicht in die Armee auf, wenn du keine Zähne hast. Malokklusion und die Armee |
Völlig ungeeignet für die Armee sind in der Regel nur Menschen mit offensichtlichen und schweren Pathologien, wie geistiger Behinderung, Schizophrenie, Blindheit, Taubheit, fehlenden Gliedmaßen etc. In anderen Fällen geht es entweder um die Behandlung (dann wird eine Verzögerung gegeben und dann ist eine erneute Untersuchung erforderlich) oder um den Grad der Funktionsstörung bestimmter Organe. Schwere Funktionsstörungen (undeutliche Sprache, Harn- und Stuhlinkontinenz, Herzinsuffizienz usw.) sind ein Grund für die Verlegung in die Reserve. In umstrittenen Fällen verbleibt die Entscheidung bei der Ärztekommission. Schwere InfektionenAktive Lungen- und extrapulmonale Tuberkulose, HIV-Infektion, Lepra – Menschen mit solchen Diagnosen werden nicht in die Armee aufgenommen. Tuberkulose und Syphilis können geheilt werden, danach ist eine zusätzliche Untersuchung erforderlich. Darminfektionen, durch Arthropoden übertragene bakterielle und virale Erkrankungen, Rickettsiose, Gonokokken- und Chlamydieninfektionen, einige Mykosen (durch Pilze verursachte Krankheiten) und andere Infektionen sind, wenn sie erstmals bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden, der Grund für die Einweisung in eine Behandlung. Kann die Infektion nicht behandelt werden, gilt der Wehrpflichtige als dienstuntauglich. NeubildungenBösartige und gutartige Neubildungen stellen eine Kontraindikation für den Militärdienst dar, wenn der Tumor nicht radikal entfernt werden kann, Metastasen vorliegen oder erhebliche Funktionsstörungen von Organen vorliegen. Darüber hinaus werden diejenigen, die die Therapie eines Tumors verweigern, nicht in die Armee aufgenommen. Personen, die sich einer Neoplasmenbehandlung unterziehen, erhalten einen Aufschub und müssen sich künftig einer erneuten Untersuchung unterziehen. FettleibigkeitPersonen mit Adipositas 3. und 4. Grades sind nicht für den Militärdienst geeignet. Sie werden gebeten, sich einer Behandlung zu unterziehen, während der ihnen ein Aufschub gewährt wird. Hilft die Behandlung nicht, wird bei erneuter Untersuchung auf eine Dienstuntauglichkeit geschlossen. Diabetes mellitusMIT Diabetes Mellitus Jeglicher Form und Schweregrad werden, auch ohne Komplikationen, nicht in die Armee aufgenommen. Die Krankheit kann nicht geheilt werden, Stoffwechselstörungen müssen jedoch bedingt behoben werden Militärdienst scheint nicht möglich. Andere endokrine ErkrankungenAuch Erkrankungen der Schilddrüse, der Hypophyse, der Nebennieren, der Nebenschilddrüse und der Keimdrüsen, Ernährungsstörungen, Hypovitaminose, Gicht sind Kontraindikationen für den Militärdienst, wenn sie mit Funktionsstörungen der betreffenden Organe einhergehen und einer Ersatztherapie nicht zugänglich sind. Verhindert eine Erkrankung der Schilddrüse (Kropf) das Tragen einer Militäruniform, gilt der Wehrpflichtige ebenfalls als dienstuntauglich. Untergewicht (BMI)<18,5) будет причиной для направления на дополнительное обследование у эндокринолога и лечение. Psychische StörungenGeistige Behinderung, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie, Psychose, Wahnvorstellungen und andere psychische Störungen (unabhängig von der Verletzungsursache: Trauma, Tumor, Infektion etc.) sind Kontraindikationen für den Militärdienst, über die die Eltern des Wehrpflichtigen vom Psychiater informiert werden hat ihn beobachtet. Drogen- und AlkoholsuchtSuchterkrankungen stellen eine Kontraindikation für den Militärdienst dar, auch wenn keine psychischen Manifestationen und Symptome vorliegen. Die Diagnose muss nach einer Untersuchung im Krankenhaus dokumentiert werden. In diesem Fall muss der Wehrpflichtige in einer Drogenklinik registriert und behandelt werden. EpilepsieAlle Formen der Epilepsie, außer symptomatisch, also solche, bei denen Krampfanfälle durch eine Hirnschädigung verursacht werden, sind eine Kontraindikation für den Wehrdienst. Bei symptomatischer Epilepsie erfolgt die Untersuchung entsprechend der Grunderkrankung. Pathologien des NervensystemsMultiple Sklerose, Paresen, Lähmungen, Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns und des Rückenmarks sowie des peripheren Nervensystems mit Folgen in Form von Funktionsstörungen jeglichen Ausmaßes – der Grund für die Eintragung „untauglich“ in die Spalte „Militär“. Pflicht. Bei vorübergehenden Störungen des zentralen oder peripheren Nervensystems, beispielsweise nach einer akuten Erkrankung, Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung, einer Verletzung oder einer chirurgischen Behandlung, wird ein Aufschub von 6 bzw. 12 Monaten gewährt. Dann ist eine erneute Prüfung erforderlich. AugenpathologieNetzhautablösung und Tränen, Glaukom, schwere Pathologie der Augenlider, der Bindehaut, der Linse und anderer Elemente des Auges, Schielen ohne binokulares Sehen, schwerer Sehverlust, schwere Weitsichtigkeit oder Myopie und natürlich Blindheit – all dies sind Kontraindikationen für den Militärdienst. Wenn die Pathologie nicht zu einer signifikanten Verschlechterung des Sehvermögens führt, gilt der Wehrpflichtige als „tauglich mit Einschränkungen“. Hör- und GleichgewichtsstörungenChronische Mittelohrentzündung (beidseitig oder einseitig), beidseitige anhaltende Perforation des Trommelfells, Taubheit oder anhaltender Hörverlust – diese erlauben Ihnen nicht, in die Armee einzutreten. Heilbare Pathologien werden zur Behandlung geschickt, und in Zukunft ist eine erneute Untersuchung erforderlich. Vestibuläre Störungen jeglichen Ausmaßes sind Kontraindikationen für den Dienst, jedoch nicht die See- und Reisekrankheit im Transportwesen. HerzerkrankungenHerzinsuffizienz (2., 3. und 4. Funktionsklasse), rheumatische Herzschäden, Herzfehler, anhaltende Erregungsleitungsstörungen und künstlicher Herzschrittmacher, koronare Herzkrankheit sind hundertprozentige „medizinische Befreiungen“ vom Wehrdienst. Bei Herzinsuffizienz FC 1 gilt der Wehrpflichtige als „tauglich mit geringfügigen Einschränkungen“. Bluthochdruck und GefäßerkrankungenWenn bei einem Wehrpflichtigen ein Blutdruckanstieg über 150/100 festgestellt wird, wird ihm ein Aufschub gewährt und er wird zur Diagnose an ein Krankenhaus überwiesen. Zukünftig gilt ein Bluthochdruck von Grad 2 und höher als ärztliche Befreiung vom Dienst. Bei Bluthochdruck 1. Grades ist der Wehrpflichtige mit geringfügigen Einschränkungen anspruchsberechtigt. Bei anhaltenden vegetativ-vaskulären Störungen und Hypotonie kann der Wehrpflichtige als dienstuntauglich angesehen werden. Bei der Gefäßpathologie wird der Grad der Störung der Blutversorgung und die Funktion der relevanten Organe beurteilt. Sind sie nicht vorhanden, ist der Wehrpflichtige mit Einschränkungen wählbar. Hämorrhoiden sind eine Kontraindikation, wenn der Prozess schwerwiegend ist. AtemwegserkrankungenSchwere Nasenatmungsbeschwerden, stinkender Schnupfen (Ozena), eitrige Sinusitis mit häufigen Exazerbationen, Schädigungen des Kehlkopfes oder der Luftröhre, Lungenerkrankungen mit schwerer oder mittelschwerer Beeinträchtigung der Atemfunktion – diese werden nicht in die Armee aufgenommen. Wenn die Atemstörung nicht schwerwiegend ist, gilt sie als „fit mit geringfügigen Einschränkungen“. BronchialasthmaEin Wehrpflichtiger mit Asthma bronchiale wird in die Reserve geschickt. Darüber hinaus unabhängig von der Schwere der Erkrankung, Häufigkeit und Schwere der Anfälle. Sobald eine Diagnose gestellt ist, wird sie auch nicht entfernt. Pathologien der Zähne, des Kiefers und des VerdauungssystemsFehlen von 10 oder mehr Zähnen in einem Kiefer, schwere Parodontitis und Parodontitis, Kiefererkrankungen mit eingeschränkter Atmungs-, Riech-, Kau-, Schluck- oder Sprachfunktion; schwere Formen von Kolitis, Enteritis, Fisteln, alle Pathologien der Speiseröhre und des Darms, begleitet von einer Verletzung ihrer Funktion - all dies führt zumindest zu einem Aufschub der Armee für die Dauer der Behandlung oder zwingt sogar die Ärztekammer zum Schreiben Sie als Reserve ab. Magengeschwüre und andere Erkrankungen des VerdauungstraktsMagen- und Zwölffingerdarmgeschwüre sind eine Kontraindikation für den Militärdienst. Bei einer Gastritis ist ein Wehrpflichtiger mit geringfügigen Einschränkungen tauglich. Bei Hepatitis und Pankreatitis ist die Frage nach der Schwere der Funktionsstörung geklärt. Wenn ein Leistenbruch festgestellt wird, wird eine chirurgische Behandlung und anschließend eine erneute Untersuchung vorgeschlagen. Psoriasis und andere HautkrankheitenPsoriasis, systemischer Lupus erythematodes, häufige Formen von Alopezie oder Vitiligo, chronische Urtikaria, Photodermatitis, Sklerodermie, Ichthyose und wiederkehrende Ekzeme ersparen Ihnen den Militärdienst. Bei atopischer Dermatitis löst sich das Problem je nach Häufigkeit der Exazerbationen. Krümmung der Wirbelsäule und andere KnochenerkrankungenChronische Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule, Arthritis, Osteo- und Chondropathie mit eingeschränkter Gelenkfunktion, Skoliose ab Grad 2, Osteochondrose mit Schädigung von 3 oder mehr Bandscheiben, Defekte der Knochen des Schädeldachs, Defekte der Hand und Finger mit eingeschränkter Handfunktion – all das sind Gründe, Sie in die Reserve zu entlassen. Bei einer Wirbelsäulenverkrümmung hängt die Frage der Eignung von der Form, dem Schweregrad und der Schwere der klinischen Manifestationen ab. Flache FüßeDas Schicksal eines Wehrpflichtigen mit Plattfüßen hängt von der Schwere der Plattfüße (ihrem Grad) und dem Vorhandensein begleitender Pathologien ab: Arthrose, Kontraktur, Exostosen. Verformungen der Arme und Beine (einschließlich ihrer erheblichen Verkürzung), die das Tragen von Militäruniformen und -schuhen erschweren, führen zur Versetzung in die Reserve. EntwicklungsfehlerAngeborene Fehlbildungen führen zu einer „Dienstunfähigkeit“, wenn eine Funktionsstörung eines bestimmten Organs vorliegt (polyzystische Nierenerkrankung, Fehlentwicklung der Geschlechtsorgane etc.). Wenn die Entwicklungsanomalie die Funktion nicht beeinträchtigt (z. B. Verdoppelung der Niere unter Beibehaltung ihrer Funktion oder Mikrotie (angeborene Unterentwicklung des Außenohrs), gilt der Wehrpflichtige als wehrpflichtig. Mangelnde körperliche EntwicklungEine Körpergröße unter 150 cm und ein Gewicht unter 45 kg sind ein Grund, den Wehrpflichtigen zu einem Endokrinologen zu schicken, um den Grund für eine so starke Verzögerung der körperlichen Entwicklung herauszufinden. Anschließend erfolgt die Behandlung und Nachuntersuchung. EnuresisBettnässen ist ein Grund, nicht in die Armee einzutreten. Die Diagnose erfordert jedoch eine multilaterale ärztliche Bestätigung: einen Therapeuten, Urologen, Neurologen, Dermatovenerologen, Psychiater. StotternStottern und andere Sprachstörungen, bei denen es für andere schwer oder völlig unverständlich ist, sind ein Grund für die Versetzung in die Reserve. Die Schwere des Stotterns wird durch dynamische Langzeitbeobachtung in verschiedenen Situationen sowie anhand von Merkmalen aus dem Arbeits- oder Studienort beurteilt. Folgen von VerletzungenVerletzungen jeglicher Organe, die zu Funktionsstörungen führen, Fremdkörper in der Schädelhöhle, Augen, Mediastinum, Bauchhöhle, ausgedehnte Narben, die die Bewegung in den Gelenken einschränken und das Tragen einer Militäruniform, Folgen von Verbrennungen und Erfrierungen – bei einer solchen Pathologie sind sie wird nicht in die Armee aufgenommen. EssensallergienBei einer Nahrungsmittelallergie gegen die Hauptnahrungsmittel der Armeerationen (z. B. Mehlprodukte, Getreide, Kartoffeln, Butter) wird der Wehrpflichtige in die Reserve versetzt. In diesem Fall muss das Vorliegen einer Allergie durch Hauttests und eine entsprechende Anamnese bestätigt werden. Pathologien der Nieren und des FortpflanzungssystemsJede Nierenerkrankung mit eingeschränkter Nierenfunktion, mit Nierenversagen. Im Falle einer Pathologie der Geschlechtsorgane hängt die Schlussfolgerung des Ärztegremiums von der Schwere der klinischen Manifestationen ab. Bei leichten Symptomen (z. B. Fehlen eines Hodens) gilt der Wehrpflichtige als „tauglich mit geringfügigen Einschränkungen“. Wehrpflichtige mit Unfruchtbarkeit sind voll wehrfähig. Niemand wird leugnen, dass der Militärdienst in unserer Zeit seine bürgerliche und patriotische Bedeutung verloren hat und nur noch eine Gefahrenquelle für das Leben junger Menschen und Zeitverschwendung ist. Darüber hinaus ist die aktuelle Generation der Wehrpflichtigen gesundheitlich nicht gut, daher lohnt es sich, zu leiden und sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Möglichkeit, ein „weißes Ticket“ oder eine große Verspätung zu erhalten, besteht immer. „Krankheitsverzeichnis“ in der NeuauflageDie Liste der Krankheiten, die in der Armee nicht zugelassen sind, wird von der Militärführung des Landes ständig aktualisiert. Im Jahr 2014 trat eine Neuauflage in Kraft, die für die nächsten Jahre 2015–2019 gilt. Das offizielle Dokument, das alle Krankheiten auflistet, heißt „Krankheitsliste“, von denen es mehr als zweitausend gibt. Eine vollständige Liste der Krankheiten, für die Sie eine Befreiung oder einen vorübergehenden Aufschub erhalten können, finden Sie unten.
— Erkrankungen des Bewegungsapparates – schwere Skoliose, Plattfüße 3. Grades und andere; Nachdem der Wehrpflichtige seine Krankheit im „Dienstplan“ gefunden hat, kann er entscheiden, ob er völlige Freiheit von der Ausübung des „Bürgerdienstes“ hat oder ob er einen Aufschub erhalten kann. Nachfolgend finden Sie eine detailliertere Betrachtung der einzelnen Punkte des Krankheitsplans für Wehrpflichtige. Im Folgenden werden die Krankheiten, aufgrund derer der Wehrpflichtige entweder bis zur Heilung und erneuten Untersuchung aufgeschoben wird oder überhaupt nicht in die Armee aufgenommen wird, in Unterabschnitte gegliedert. Dies wird bereits von einer Ärztekommission je nach Schwere der Erkrankung entschieden. Infektionskrankheiten
Neubildungen
Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe
und andere Erkrankungen des Blutes und der Kreislauforgane, an denen das Immunsystem beteiligt ist. Erkrankungen des endokrinen Systems, Ernährungsstörungen und Stoffwechselstörungen
Psychische Störungen
und andere psychische Störungen aufgrund von Traumata, Hirntumoren, Enzephalitis, Meningitis usw. Erkrankungen des Nervensystems
und andere Krankheiten, die mit einer Schädigung des Nervensystems einhergehen. Augenkrankheiten
und andere Augenkrankheiten sowie Folgen von Verletzungen und Verbrennungen der Lederhaut, der Hornhaut, der Iris, des Ziliarkörpers, der Linse, des Glaskörpers, der Aderhaut, der Netzhaut und des Sehnervs. Ohrenkrankheiten
Erkrankungen des Kreislaufsystems
und andere Erkrankungen des Kreislaufsystems. Erkrankungen der Atemwege
Erkrankungen des Verdauungssystems, des Kiefers und der Zähne
Hautkrankheiten
und andere wiederkehrende Hauterkrankungen, je nach Schweregrad. Erkrankungen des Bewegungsapparates
und andere Krankheiten und Läsionen von Knochen, Gelenken und Knorpel, abhängig von der Komplexität der Krankheit. Bei schweren Beeinträchtigungen, die die normale Funktion der Organe beeinträchtigen, wird ein Wehrpflichtiger höchstwahrscheinlich in die Reserve geschickt. Erkrankungen des Urogenitalsystems
und andere Erkrankungen des Urogenitalsystems, die einen normalen Militärdienst verhindern. Liste weiterer Krankheiten und Beschwerden
Wenn Sie der „glückliche Besitzer“ einer Krankheit sind, die Ihnen den Kampfdienst nicht mehr ermöglicht, achten Sie darauf, die Diagnose vorab in der Klinik an Ihrem Wohnort zu dokumentieren. Sammeln Sie alle Dokumente: Krankenakten, Tests, Röntgenbilder, Berichte aus Krankenhäusern und Sanatorien. All dies muss bei einer ärztlichen Untersuchung beim Wehrmelde- und Einberufungsamt vorgelegt werden. Kleiner Trick: Präsentieren Sie nur Kopien – die Originale können in den geschickten Händen von Wehr- und Einberufungsärzten spurlos verschwinden und eine Restaurierung ist nahezu unmöglich. Und Ihre Krankheit kann einfach unbemerkt bleiben. Das ist ein Ratschlag aus dem Leben. Viele Kranke wurden gerade wegen des „Verlusts“ medizinischer Dokumente zum Dienst geschickt. Du willst nicht behindert zurückkommen, oder? Der Biss ist die Anordnung der Zähne bei geschlossenem Kiefer. Bei richtiger Positionierung befinden sich die Schneidezähne in der Mitte, die obere Zahnreihe überlappt die untere um 1/3 und es gibt keine unnötigen Lücken zwischen den Reihen. Das Recht auf Befreiung vom Militärdienst beruht auf der Tatsache, dass ein junger Mann mit einer solchen Pathologie nicht in der Lage sein wird, Armeenahrung zu kauen. Der zweite Grund ist eine Verletzung der Diktion. Das Militärleben erfordert vom Militärpersonal eine klare und verständliche Sprache. Deshalb mit den Starken Malokklusionen sind von der Armee befreit. Um den Zahnarzt der Wehrärztlichen Kommission auf die Wehrpflicht aufmerksam zu machen, müssen Sie ärztliche Dokumente mitnehmen, die die Kontaktaufnahme mit einem Facharzt bestätigen: Seitenkopien der Krankenakte mit Befund des behandelnden Arztes, Röntgenbilder. Wenn der Zahnarzt bei der ärztlichen Untersuchung auf das Problem des Wehrpflichtigen aufmerksam macht, wird der junge Mann zur weiteren Untersuchung an einen Kieferorthopäden überwiesen. Wenn sich die Diagnose bestätigt, erteilt die Einberufungskommission dem jungen Mann einen Aufschub von der Wehrpflicht und eine Überweisung zur Behandlung. Behandlungsmethoden:
Bürger bei erstmaliger Anmeldung zum Wehrdienst, Einberufung zum Wehrdienst (militärische Ausbildung), Zulassung zum Wehrdienst im Rahmen eines Vertrags und militärische Bildungseinrichtungen werden als vorübergehend wehrunfähig anerkannt, wenn nach einer chirurgischen Behandlung für Malokklusion Es sind weniger als 6 Monate vergangen. Sie werden nicht in die Armee eingezogen, wenn sie nach N.I. Agapov einen Zahnfehlbiss zweiten Grades mit einer Bisstrennung von 5 bis 10 mm und eine Kaueffizienz von weniger als 60 Prozent haben oder wenn sie einen Zahnfehlbiss zweiten Grades haben ein Bissabstand von mehr als 10 mm (ohne Berücksichtigung der Kauleistung). Die Schlussfolgerung zur Kategorie der Wehrdiensttauglichkeit erfolgt gemäß Artikel 56 Absatz „b“ der Krankheitsliste, dem Wehrpflichtigen wird die Tauglichkeitskategorie „B“ zugeordnet, er ist nur eingeschränkt wehrdienstfähig und wird in Friedenszeiten nicht eingezogen. Bei einem Malokklusionsfehler zweiten Grades mit einer Bisstrennung von 5 bis 10 mm bei einer Kaueffizienz von 60 Prozent oder mehr unterliegt der Wehrpflichtige der Wehrpflicht mit der Fitnessklasse B-3. Das Vorliegen einer Fehlstellung ersten Grades (Verschiebung des Gebisses bis einschließlich 5 mm) hindert den Wehrdienst nicht. Für diejenigen, die mit nicht entfernten Metallstrukturen nach Osteosynthese von Frakturen des Oberkieferknochens und (oder) des Unterkiefers mit geringfügiger oder keiner Beeinträchtigung der Atmungs-, Geruchs-, Kau-, Schluck- und Sprachfunktionen untersucht wurden, gilt Artikel 56 Absatz „c“, Fitnesskategorie B -3, gilt. |
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